Übertritt in die Sekundarstufe I
Nach der 6. Klasse treten unsere Schülerinnen und Schüler in die Sekundarstufe 1 über.
Das Übertrittsverfahren in die Sekundarstufe 1 folgt einem jährlichen Rhythmus, welcher in seiner Struktur an dieser Stelle kurz erläutert wird.
Bei Fragen stehen Ihnen die Klassenlehrpersonen und die Schulleitung gerne zur Verfügung.
Zeitplan bis zum Übertritt:
5. Klasse | In der 5. Klasse wird ein erstes Standortgespräch mit Ihnen als Eltern, den Schülerinnen und Schülern und der Klassenlehrperson durchgeführt. Erste Überlegungen zur weiteren schulischen Laufbahn werden angesprochen. |
August / September (in der 6. Klasse) | Elternbrief AVS "Übertritt von der Primarschule in die Sekundarschule" |
Oktober / November | Workshop aller 6. Klassen (Primar- und Sekundarschule) zum Thema Übertritt. Informationselternabend für die Erziehungsberechtigten |
bis Januar | Standortgespräch / schriftlicher Vorschlag: Zuweisung Leistungszug A, E oder P Der Vorschlag basiert aufgrund einer Gesamtbeurteilung (schulische Leistungen, Arbeits- und Lernverhalten, Sozialverhalten und Entwicklungsstand). Sind die Erziehungsberechtigten mit dem Vorschlag nicht einverstanden, wird die Schülerin, der Schüler direkt für die Übertrittsprüfung angemeldet (Anmeldung erfolgt bis Mitte Januar) |
Mitte Januar | allfällige Übertrittsprüfung Empfehlung indizierte Massnahmen Spezielle Förderung |
Februar | Definitive Zuweisung Leistungszug durch den Kanton |
bis Ende März | Klassenbildung durch den Kanton |
Mai | Definitive Zuweisung Schulstandort durch den Kanton |
Beim Wechsel an die Sekundarschule muss eine Massnahme der Speziellen Förderung oder
Sonderschulung durch eine kantonale Fachstelle (Schulpsychologischer Dienst oder Kinder- und
Jugendpsychiatrie) überprüft werden.