Übertritt in die Sekundarstufe I
Nach der 6. Klasse treten unsere Schülerinnen und Schüler in die Sekundarstufe 1 über.
Das Übertrittsverfahren in die Sekundarstufe 1 folgt einem jährlichen Rhythmus, welcher in seiner Struktur an dieser Stelle kurz erläutert wird.
Bei Fragen stehen Ihnen die Klassenlehrpersonen und die Schulleitung gerne zur Verfügung.
Informationen vom Kanton zum Übertritt in die Sekundarstufe 1 |
Zeitplan bis zum Übertritt:
5. Klasse | In der 5. Klasse wird ein erstes Standortgespräch mit Ihnen als Eltern, den Schülerinnen und Schülern und der Klassenlehrperson durchgeführt. Erste Überlegungen zur weiteren schulischen Laufbahn werden angesprochen. |
August / September (in der 6. Klasse) | Elternbrief AVS "Übertritt von der Primarschule in die Sekundarschule" |
Oktober / November | Workshop aller 6. Klassen (Primar- und Sekundarschule) zum Thema Übertritt. Informationselternabend für die Erziehungsberechtigten |
bis Januar | Standortgespräch / schriftlicher Vorschlag: Zuweisung Leistungszug A, E oder P Der Vorschlag basiert aufgrund einer Gesamtbeurteilung (schulische Leistungen, Arbeits- und Lernverhalten, Sozialverhalten und Entwicklungsstand). Sind die Erziehungsberechtigten mit dem Vorschlag nicht einverstanden, wird die Schülerin, der Schüler direkt für die Übertrittsprüfung angemeldet (Anmeldung erfolgt bis Mitte Januar) |
Mitte Januar | allfällige Übertrittsprüfung Empfehlung indizierte Massnahmen Spezielle Förderung |
Februar | Definitive Zuweisung Leistungszug durch den Kanton |
bis Ende März | Klassenbildung durch den Kanton |
Mai | Definitive Zuweisung Schulstandort durch den Kanton |
Beim Wechsel an die Sekundarschule muss eine Massnahme der Speziellen Förderung oder
Sonderschulung durch eine kantonale Fachstelle (Schulpsychologischer Dienst oder Kinder- und
Jugendpsychiatrie) überprüft werden.